Was bezeichnet Freiheit in der Bildung?

Ein Beitrag von Niklas Hoyme.

»Freie Bildung« – was bezeichnet Freiheit in der Bildung? Ist damit ein »frei von« der Einflussnahme des Staates oder anderen Institutionen gemeint? Oder ist damit der Bildungsprozess, als individueller Erkenntnisvollzug gedacht, per se frei, da das Individuum den Akt der Erkenntnis selbst vollziehen muss, der so niemals als unfrei und von außen aufgezwungen erlebt werden kann?

Mit diesen Fragen eröffnete das Forum mit dem Motto: »Freie Bildung braucht Freie Räume«, zu dem der Cusanus Studierendenverein gemeinsam mit dem campusA Stuttgart Anfang Dezember 2017 nach Bernkastel-Kues einlud.
Rund 30 Menschen aus dem Stiftungs-, dem Rechts- und dem Bildungswesen kamen zusammen, um sich über Fragen nach »Freier Bildung« und den nötigen Rahmenbedingungen in Rechtsformen und Finanzierungsmöglichkeiten auszutauschen.  In den drei Tagen stand besonders das  Gespräch im Vordergrund, so konnten die Teilnehmer sich gegenseitig zu ExpertInnen auf verschiedenen Gebieten machen und die eigenen Erfahrungen und Fragen intensiv in Gesprächswerkstätten bewegen.

Schnell wurde deutlich, dass das Verständnis von Freier Bildung einerseits immer mit der Freiheit von staatlicher und gesellschaftlicher Einflussnahme, andererseits eng mit dem zugrundeliegenden Menschenbild zusammenhängt.

Harald Schwaetzer (Leiter des Instituts für Philosophie der Cusanus Hochschule) eröffnete in seiner Bildbetrachtung des Gemäldes von Roger van der Weyden ›Der heilige Lukas malt die Madonna‹ viele Fragen zu den Bedingungen der Möglichkeit eines wirklichen Bildungsprozesses. Sollte ein freier Bildungsraum nicht eine Verständigung, zwischen dem sich selbst bildenden Individuum und den Studieninhalten in einem Rahmen ermöglichen, der die Ruhe und Ergebnisoffenheit beinhaltet, die ein existenzielles Denkgespräch benötigt?

Johanna Keller (Bildungsreferentin) führte den Teilnehmern die Schwierigkeiten und Herausforderungen auf der rechtlich-politischen Ebene vor Augen, die sich einstellen, wenn man über Bildungseinrichtungen spricht, die versuchen einen freie Ausbildung oder Universität aufzubauen. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es und welche Rechtsformen eignen sich besonders für einen freien Bildungsort? Gerade in rechtlichen Belangen sei größtmögliche Kreativität gefragt, die Rechtsformen und die Rechtslage so gut zu durchschauen, dass man sie für sich und die eigene Initiative nutzen kann.

Der Frage nach der Finanzierung freier Bildungsorte in Deutschland widmete sich Peter Heller (Gründer der ›Canopus Foundation‹) in seinem Beitrag. 95% des Geldes für Hochschulbildung kämen aktuell aus staatlichen Mitteln, 5% aus privater Hand, vor allem aus Stiftungen. Nur diese stünden für freie Bildung zur Verfügung. Laut Peter Heller müsse freie Bildung in Zukunft aus der Zivilgesellschaft heraus finanziert werden.

Für einen freien Bildungsort dürfe das Geld nicht an Bedingungen geknüpft sein. Nicht die heutige Projektfinanzierung sei die Finanzierungsquelle der Zukunft, sondern eine Förderung im Sinne einer Grundfinanzierung, bei der die Stifter und die Einrichtung gemeinsam in ein Gespräch kämen und bemerken könnten, dass sie sich beide für die gleiche Sache einsetzen wollen. Hier geht es nicht um quantifizierbare Ergebnisse oder einen messbaren social impact, sondern um das Vertrauen in einen Bildungsort, welcher eine Menschenbildung ermöglicht, die dann später auch der Gesellschaft zugute kommt.

Kann man auf das Verständnis von Stiftern und Gesellschaft hoffen, welche das Risiko eingehen, eine solche Unternehmung zu finanzieren, im Vertrauen auf die Menschen, welche die Einrichtung tragen, und die Impulse, die die Menschen in die Gesellschaft tragen, nach einem freien, auf Persönlichkeitsausbildung ausgerichteten Studium?
Am Ende der drei Tage blieb unter anderem die Frage offen, wie man einen unvorhersehbaren, schwer quantifizierbaren Bildungsprozess gegenüber der Gesellschaft und den Förderern vertreten könne und, damit verbunden, die Notwendigkeit, das unter »freier Bildung« oder einem »offenem Bildungsprozess« Verstandene auf verschiedene Weise möglichst präzise in Sprache fassen zu können. Davon hängt ab, ob die am Zustandekommen freier Bildungsentwürfe beteiligten Akteure gegenseitig ihre Ideen verstehen und ernst nehmen. Ein Schritt in diese Richtung ist auf dem Forum gelungen.

Niklas Hoyme

23 Jahre, nach dem Abitur Besuch des Freien Jugendseminars Stuttgart. Seit Oktober 2016 im Pionier-Bachelor Studiengang für Philosophie an der Cusanus Hochschule in Bernkastel-Kues und seit Januar 2017 tätig im campusA-Koordinationsbüro.